Brandschutz für die Verkaufsstätte

Vorbeugender Brandschutz im Alltag

  • als unternehmerische Verantwortung für die Mitarbeiter
  • in Verantwortung für das Unternehmen
  • als Erfolgsgarantie durch Imagepflege
  • zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Unsere Aufgaben in Ihrem Unternehmen:

Rechtsgrundlage

  • § 14 BauO NRW 2018:  […] „dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
  • § 86 Abs. 3 SBauVO: "Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle sind Feuerwehrpläne anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen."
  • § 85 Abs. 2  SBauVO: […] „Die Betreiberin oder der Betreiber einer Verkaufsstätte (> 2.000 m²) hat
    • 1. eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten und
    • 2. je angefangene 5.000 m² Verkaufsfläche mindestens eine Selbsthilfekraft für den Brandschutz zu bestellen.
  • § 86 Abs. 1  SBauVO: "Die Betreiberin oder der Betreiber einer Verkaufsstätte hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen." [...] "deren Verkaufsfläche eine Fläche von mehr als 5.000 m² haben, gesondert in einem Räumungskonzept darzustellen."
  • § 86 Abs. 2  SBauVO: „Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zu belehren.“
  • DGUV-Regel 100-001 Arbeitsstättenrecht: Demnach sind Flucht und Rettungspläne angebracht:
    • bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
    • bei weitläufigen Produktionsstätten
    • in großen Bürogebäuden
    • in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
    • in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien,
    • Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
    • wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhalten.
  • Versicherer und Kunden: Betriebliche Sicherheit: Gefährdungsanalysen, Sicherheitskonzepte, Zutrittskontrollen.

    Entwicklung, Planung, Umsetzung und Fortschreibung

  • Arbeitsstättenrecht: Mitarbeiterschulungen, Schulungen zum Brandschutzhelfer

 

Büro für Sicherheit und Brandschutz

für die Verkaufsstätte - an Ihrer Seite.