Brandschutz für die Industrie

Vorbeugender Brandschutz im Alltag

  • als unternehmerische Verantwortung für die Mitarbeiter
  • in Verantwortung für das Unternehmen
  • als Erfolgsgarantie durch Imagepflege
  • zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben

Unsere Aufgaben in Ihrem Unternehmen:

Rechtsgrundlagen

  • § 14 BauO NRW 2018 […] „dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
  • Abs 5.14.2 IndBauR NRW: […] „… sind für Industriebauten mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte beziehungsweise aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 2 000 m² Feuerwehrpläne anzufertigen und fortzuschreiben.“ [...]
  • Abs 5.14.3 IndBauR NRW: […] „… von insgesamt mehr als 5 000 m² haben eine geeignete Brandschutzbeauftragte oder einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.“
  • Abs 5.14.4 IndBauR NRW: […] „...von insgesamt mehr als 2 000 m², eine Brandschutzordnung aufzustellen.“
  • Abs. 5.14.5 IndBauR NRW: „Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in Abständen von höchstens zwei Jahren über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die
    Brandschutzordnung zu belehren.“
  • DGUV-Regel 100-001 ArbeitsstättenrechtDemnach sind Flucht und Rettungspläne angebracht bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
    • bei weitläufigen Produktionsstätten
    • in großen Bürogebäuden
    • in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
    • in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien,
    • Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
    • wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhalten.
  • Versicherer und KundenBetriebliche Sicherheit: Gefährdungsanalysen, Sicherheitskonzepte, Zutrittskontrollen. Entwicklung, Planung, Umsetzung und Fortschreibung
  • Arbeitsstättenrecht: Mitarbeiterschulungen, Schulungen zum Brandschutzhelfer

 

Büro für Sicherheit und Brandschutz

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