Brandschutzbeauftragung

Aktiver vorbeugender Brandschutz in jedem Unternehmen

 

Als speziell ausgebildete Brandschutzbeauftragte nehmen wir in Ihrem Unternehmen Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahr, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt im vorbeugenden Brandschutz liegt.

 

Dabei übernehmen wir die Brandschutzbeauftragung aus bauordnungsrechtlichen Vorgaben und Arbeitsschutzvorgaben genauso wie aus Vorgaben von Sachversicherern und unterstützen Sie in der Wahrnehmung Ihrer Unternehmerpflicht.

 

Wir begutachten alle für Ihre spezielle Umgebung relevanten Brandschutzaspekte, und formulieren im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen detaillierte Stellungnahmen zu allen DGUV-Positionen. Ein ausführlicher jährlicher Brandschutz-Bericht von uns zeigt Ihnen  Schwachstellen und Möglichkeiten auf, um dem Ziel eines sicheren Gebäudes und Unternehmens näher zu kommen.

 

Besonders bei größen Industrie- und Verkaufsgebäuden als auch in Krankenhäusern ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragen oftmals baurechtlich vorgeschrieben. Aufgrund der hohen Personenanzahl in diesen Gebäuden ist mit einem erhöhten Gefahrenpotential zu rechnen.

 

Oftmals können bei der Begutachtung des Betreibes sogenannte "Brandschutzmängel" aufgedeckt werden. Wir übernehmen die Beseitigung von Brandschutzmängeln und achten dauerhaft darauf, dass diese im laufenden Betrieb weitestgehend nicht mehr entstehen.

 


Aufgabenkatalog für Brandschutzbeauftrage laut DGUV Information 205-003

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

 

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